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Die Kosten der Behandlung (Akupunktur/chinesische Arzneimitteltherapie) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei Privatversicherten wird das Honorar entsprechend der Heilpraktikergebührenordnung erstattet. Nicht alle Kassen erstatten die Kosten der chinesischen Heilkräuter.
Ab Januar 2003 wird ein Ambulatorium in der Praxis eingerichtet. Dies ermöglicht u.a. vergünstigte Behandlungstarife. Fortgeschrittene Studenten der chinesischen Medizin werden bei der Diagnosestellung und Entscheidung über eine Behandlungsstrategie anwesend sein.
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